Schuldenerlass in der Krankenversicherung

16.11.2013: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ...


und das Bundesgesundheitsministeriums haben eine Informationsbroschüre zum Thema „Schuldenerlass in der Krankenversicherung“ in zehn Sprachen herausgegeben.
Mit dem neuen Gesetz können die angehäuften Schulden nun erlassen werden. Vorausgesetzt, Sie melden sich bis zum 31.12.2013 bei Ihrer Krankenkasse.

Mehr Informationen erhalten Sie hier

  • Seite bei Twitter teilen
  • Seite bei Facebook teilen
  • Seite bei Google bookmarken
  • Seite bei Live bookmarken
Neu auf der Seite
Regionale Gesellschaften